Sicher durch den Winter.

Zur Vermeidung von Unfällen sind Eigentümer und Mieter eines Firmen- oder Privatgrundstückes zur Ausführung des Winterdienstes (Verkehrssicherungspflicht) verpflichtet. So sind öffentliche Flächen wie Gehwege, Treppen, Einfahrten und Zuwegungen, die an das Grundstück grenzen, laut Städte- bzw. Gemeindeverordnung von Schnee und Eisglätte zu befreien. Und das zu den gesetzlich vorgeschriebenen Räumzeiten.

Wir unterstützen Sie von Oktober bis April mit unserem eigenen Winterdienstteam und -fuhrpark bei der ordnungsgemäßen Ausführung der Winterdienstpflicht. Natürlich räumen und streuen wir auch Ihre Park- und Rangierflächen, Ladezonen und innerbetrieblichen Wege.

 

Der Winterdienstservice umfasst:

  • Schneeräumung
  • Streuen von abstumpfenden Mitteln und Auftausalz
  • Beachtung der gesetzlichen und örtlichen Vorschriften (z.B. Räumzeiten)
  • 24 Stunden rund um die Uhr Bereitschaft (November bis April), auch an Sonn- und Feiertagen
  • Umfangreiche Absicherung über unsere Flächenschutzversicherung

 

 

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