TARIFINFORMATION 2018 bis 2020

Tarifinformation 2018 bis 2020 für Auftraggeber der Gebäudereinigungsunternehmen:

Der am 10. November 2017 abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung beinhaltet eine Tarifanpassung der Lohngruppen in drei Stufen ab dem 1. Januar 2018 mit einer Laufzeit von 36 Monaten bis 31. Dezember 2020.

Die lange Laufzeit von 3 Jahren gibt auch Ihnen als Kunde unserer Betriebe eine langfristige Planungssicherheit.

Westliche Bundesländer:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

Für die Mindestlohngruppe 1 gelten folgende Stundenlöhne:

ab 1. Januar 2018 Lohngruppe 1 10,30 € + 3,00 %
ab 1. Januar 2019 Lohngruppe 1 10,56 € + 2,52 %
ab 1. Januar 2020 Lohngruppe 1 10,80 € + 2,27 %

Die Tarifvertragsparteien haben ebenfalls Anpassungen der übrigen Lohngruppen vereinbart.

Gemäß der verbindlichen Regelung im Rahmentarifvertrag gilt ausdrücklich der Lohn der Arbeitsstelle, nicht der Lohn des Betriebssitzes.

Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages 2018-2020 durch Rechtsverordnung gemäß § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird umgehend beantragt. Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet wird durch die Allgemeinverbindlichkeit verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und unabhängig von seinem Sitz im In- oder Ausland, die allgemeinverbindlichen Mindestlöhne zu zahlen.

Die Einhaltung der verbindlichen Löhne wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls geprüft. Ein Verstoß hat u.a. hohe Bußgelder zur Folge.

November 2017

LANDESINNUNGSVERBAND DES GEBÄUDEREINIGER-HANDWERKS NRW

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